Rechtsprechung
BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 139.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versagung eines weiteren Aufenthalts - Beendigung einer Ausbildung im Rahmen der Entwicklungshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 21.07.1989 - 13 UE 212/87
- BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 139.89
Wird zitiert von ... (10)
- VG Düsseldorf, 11.10.2011 - 5 K 7134/10
Asylrecht Iran - Abschiebungsverbote nach Widerruf Asyl; Verwertung von …
Eine solche Rechtsgutverletzung muss auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten sein, vgl. so für die entsprechenden Vorgängervorschriften in § 53 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 1 B 139.89 , InfAuslR 1990, 298, wobei auf den Sachstand im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abzustellen ist. - LSG Hessen, 15.12.2000 - L 10 AL 1597/98
Arbeitserlaubnis - Ausländerbeschäftigung - Ausnahmeregelung - Aus- und …
Zwar kann die Frage, ob es im Einzelfall möglicherweise größeren entwicklungspolitischen Nutzen verspricht, den Ausländer die Meisterprüfung ablegen zu lassen, durchaus gestellt werden (hierzu vgl. Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 20. Juni 1990 -- 1 B 139/89), jedoch ist der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass im vorliegenden Fall das Ausbildungsverhältnis bereits zur Verdeckung einer eigentlich ausgeübten Arbeitnehmertätigkeit diente. - VG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 K 378/07 vgl. zu den Vorgängervorschriften in § 53 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 1 B 139.89 InfAuslR 1990, 298.
- VG Düsseldorf, 12.04.2002 - 5 K 12500/96
Anerkennung einer iranischen Staatsangehörigen moslemischen Glaubens als …
Eine solche muss auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten sein vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 139.89 - InfAuslR 1990, 298. - VG Düsseldorf, 06.04.2011 - 5 K 6625/10
Beruhen des asylrechtlichen Schutzrechts auf dem Zufluchtgedanken und …
Eine solche Rechtsgutverletzung muss auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten sein, Vgl. so für die entsprechenden Vorgängervorschriften in § 53 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 1 B 139.89 InfAuslR 1990, 298, wobei auf den Sachstand im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abzustellen ist. - VG Düsseldorf, 24.10.2001 - 5 K 7583/96
Beruhen des Asylgrundrechts auf einem kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung, …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 139.89 - InfAuslR 1990 S. 298. - VG Düsseldorf, 07.07.1999 - 5 K 3151/94
Rechtswidrigkeit der Abschiebung eines Ausländers mit ungeklärter …
BVerwG, Beschluß vom 20. Juni 1990 - 1 B 139.89 - InfAuslR 1990, 298 [BVerwG 28.05.1990 - 1 B 84.90] . - BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 138.89
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher …
Demgemäß hat der Senat durch Beschluß vom heutigen Tage (BVerwG 1 B 139.89) auch die Beschwerde des Ehemannes der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem ihn betreffenden Beschluß des Berufungsgerichts vom 21. Juli 1989 - 13 UE 212/87 - zurückgewiesen. - VG Düsseldorf, 15.10.2003 - 5 K 6938/01
Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zum Verlassen des Bundesgebiets unter …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 139.89 - InfAuslR 1990, 298. - VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05
Asylanspruch bei politischer Verfolgung im Heimatland; Begründung eines …
Eine solche Rechtsgutsverletzung muss auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten sein, vgl. zu den Vorgängervorschriften in § 53 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 139.89 - InfAuslR 1990, 298.