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   BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 139.89   

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https://dejure.org/1990,5235
BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 139.89 (https://dejure.org/1990,5235)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1990 - 1 B 139.89 (https://dejure.org/1990,5235)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1990 - 1 B 139.89 (https://dejure.org/1990,5235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung eines weiteren Aufenthalts - Beendigung einer Ausbildung im Rahmen der Entwicklungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Düsseldorf, 11.10.2011 - 5 K 7134/10

    Asylrecht Iran - Abschiebungsverbote nach Widerruf Asyl; Verwertung von

    Eine solche Rechtsgutverletzung muss auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten sein, vgl. so für die entsprechenden Vorgängervorschriften in § 53 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 1 B 139.89 , InfAuslR 1990, 298, wobei auf den Sachstand im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abzustellen ist.
  • LSG Hessen, 15.12.2000 - L 10 AL 1597/98

    Arbeitserlaubnis - Ausländerbeschäftigung - Ausnahmeregelung - Aus- und

    Zwar kann die Frage, ob es im Einzelfall möglicherweise größeren entwicklungspolitischen Nutzen verspricht, den Ausländer die Meisterprüfung ablegen zu lassen, durchaus gestellt werden (hierzu vgl. Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 20. Juni 1990 -- 1 B 139/89), jedoch ist der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass im vorliegenden Fall das Ausbildungsverhältnis bereits zur Verdeckung einer eigentlich ausgeübten Arbeitnehmertätigkeit diente.
  • VG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 K 378/07
    vgl. zu den Vorgängervorschriften in § 53 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 1 B 139.89 InfAuslR 1990, 298.
  • VG Düsseldorf, 12.04.2002 - 5 K 12500/96

    Anerkennung einer iranischen Staatsangehörigen moslemischen Glaubens als

    Eine solche muss auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten sein vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 139.89 - InfAuslR 1990, 298.
  • VG Düsseldorf, 06.04.2011 - 5 K 6625/10

    Beruhen des asylrechtlichen Schutzrechts auf dem Zufluchtgedanken und

    Eine solche Rechtsgutverletzung muss auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten sein, Vgl. so für die entsprechenden Vorgängervorschriften in § 53 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 1 B 139.89 InfAuslR 1990, 298, wobei auf den Sachstand im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abzustellen ist.
  • VG Düsseldorf, 24.10.2001 - 5 K 7583/96

    Beruhen des Asylgrundrechts auf einem kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 139.89 - InfAuslR 1990 S. 298.
  • VG Düsseldorf, 07.07.1999 - 5 K 3151/94

    Rechtswidrigkeit der Abschiebung eines Ausländers mit ungeklärter

    BVerwG, Beschluß vom 20. Juni 1990 - 1 B 139.89 - InfAuslR 1990, 298 [BVerwG 28.05.1990 - 1 B 84.90] .
  • BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 138.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher

    Demgemäß hat der Senat durch Beschluß vom heutigen Tage (BVerwG 1 B 139.89) auch die Beschwerde des Ehemannes der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem ihn betreffenden Beschluß des Berufungsgerichts vom 21. Juli 1989 - 13 UE 212/87 - zurückgewiesen.
  • VG Düsseldorf, 15.10.2003 - 5 K 6938/01

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zum Verlassen des Bundesgebiets unter

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 139.89 - InfAuslR 1990, 298.
  • VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05

    Asylanspruch bei politischer Verfolgung im Heimatland; Begründung eines

    Eine solche Rechtsgutsverletzung muss auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten sein, vgl. zu den Vorgängervorschriften in § 53 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 139.89 - InfAuslR 1990, 298.
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